Macht der Mieter gegenüber dem Vermieter über die Ursache eines Schadens
an der Mietsache falsche Angaben, kann dies den Vermieter dazu
berechtigen, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Hintergrund
In einem gewerblichen Mietobjekt löste sich ein Heizkörper von der
Wand, als eine Mitarbeiterin der Mieterin diesen reinigte. Gegenüber dem
Vermieter gab die Mieterin an, der Heizkörper sei „einfach so" von der
Wand gefallen. Der Vermieter veranlasste aufgrund dieser Angaben die
Reparatur. Später erfuhr er zufällig den tatsächlichen Schadenshergang
und kündigte das Mietverhältnis fristlos.
Entscheidung
Das OLG Düsseldorf gibt dem Vermieter Recht. Er war berechtigt, das
Mietverhältnis fristlos zu kündigen, weil das Vertrauensverhältnis der
Vertragsparteien durch die Falschangabe zerrüttet ist.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mieterin oder ihre
Mitarbeiterin den Schaden tatsächlich verschuldet haben oder dieser auf
einem Montagefehler beruhte. Entscheidend ist, dass die Mieterin den
Vermieter nicht wahrheitsgemäß über die Abläufe, die dem Unfall
vorangegangen sind, und die Beteiligung ihrer Mitarbeiterin informiert
hat. Dadurch hat sie dem Vermieter die Möglichkeit genommen, sich ein
Bild von den Geschehnissen und den möglichen Ursachen und
Verantwortungsbeiträgen zu machen.
Dieses Verhalten kann das Vertrauen in eine redliche Gestaltung des
Vertragsverhältnisses erschüttern; dies unabhängig davon, ob die
Mieterin im Ergebnis ein Verschulden an der Unfallursache trifft oder
nicht.
(OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.3.2011, 24 U 102/10)
Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?Subarea=News&newsID=1319031337.47&chorid=00571807&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FImmobilienWirtschaft%20%2F142%2F00571807%20%2F2011-10-20%2FTop-News%3A%20T%E4uschung%20%FCber%20Schadensursache%20kann%20K%FCndigung%20rechtfertigen
Hausverwaltung Gottschling, Essen
www.gottschling-immobilien.de
kontakt@gottschling-immobilien.de