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Beim Thema Leerstand gibt es viele Emotionen, aber wenige Informationen. Zwei Plattformen wollen das ändern. brand eins hat in der Ausgabe 10/2015 – Schwerpunkt Immobilien einen sehr spannenden Artikel zum Leerstand in der Immobilienwirtschaft berichtet. Masochism / Pixabay
Ein spannender Artikel Die Fahnder ist derzeit hier online abrufbar: Leerstandmelder: Die Fahnder
Wöchentlich erscheinen neue Pressemeldungen über zu wenigem Wohnraum,
der auch noch immer teurer und in Spitzenregionen auch nicht bezahlbar
ist.
Es haben sich zwei Portale entwickelt bei denen Leerstände gemeldet
werden können. Wir haben uns das Portal leerstandsmelder.de für den
Bereich Essen angeschaut: leerstandsmelder.de/essen. Dort sind derzeit recht aktuelle Meldungen, jedoch auch bereits vermietete Objekte als Leerstand gemeldet.
Der Ansatz selbst ist in Zeiten von knappem Wohnraum durchaus sehr
interessant. Wir werden die Entwicklungen mit Spannung beobachten.
Hausverwaltung Gottschling, Essen www.gottschling-immobilien.de kontakt@gottschling-immobilien.de
Zum 01.11.2015 wird bundesweit ein einheitliches Meldegesetz in Kraft
treten, welches einige Änderungen mit sich bringt. Wichtig: Dann muss
bei jeder An- und Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt
werden.
Bundesmeldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft
Zum 01.11.2015 wird bundesweit ein einheitliches Meldegesetz in Kraft
treten, das Bundesmeldegesetz. Für Sie als Bürger ergeben sich damit
einige Änderungen, hier die wichtigsten im Überblick: Wohnungsgeberbestätigung Hans / Pixabay
Mit Inkafttreten des Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015 wird die
eigentlich im Jahre 2002 abgeschaffte Mitwirkung des Vermieters bei
einer An-, Ab- und Ummeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei
jeder Anmeldung (Zuzug von außerhalb Essen) und Ummeldung
(Wohnungswechsel innerhalb Essen) eine Bestätigung des Wohnungsgebers
vorgelegt werden muss. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche
Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen, und ist
berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen ob die Anmeldung
ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Bei einer Abmeldung ist ebenfalls eine
solche Bescheinigung vorzulegen, allerdings sind Abmeldungen bei einem
Umzug innerhalb Deutschlands ohnehin nicht mehr notwendig, sondern nur
noch bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung, wie z.B. bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe einer Zweitwohnung.
Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine wirksamere Bekämpfung von Scheinanmeldungen.
Ein ausfüllbares Formular für die Wohnungsgeberbestätigung können Sie im rechten Bildschirmbereich herunterladen. Frist für die Anmeldung verlängert
Die Frist für die An-, Um- und Abmeldung wird von 1 auf 2 Wochen verlängert. Vorausgefüllter Meldeschein
Sofern Sie innerhalb Deutschlands umziehen kann die Meldebehörde im
Rahmen der Anmeldung Ihre Daten direkt von der vormals zuständigen
Meldebehörde abrufen. Da alle Daten bei Anmeldung dann bereits
vorliegen, können Unstimmigkeiten sofort geklärt werden. Weiterhin
entfällt für Sie das Ausfüllen eines Meldeformulars, Tippfehler werden
dadurch ebenfalls vermieden. Leider gibt es eine Frist für die Behörden
bis 2018, die Daten zur Verfügung zu stellen. Zumindest in NRW
ist die Bereitstellung der Daten jedoch bereits verpflichtend, so dass
die meisten Anmeldungen von diesem Verfahren profitieren werden. Gestärkte Rechte bei Melderegisterauskünften
Jede Person kann von einer anderen Person, sofern er diese eindeutig
benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift
erhalten (Melderegisterauskunft). Das war früher so und ändert sich mit
dem Bundesmeldegesetz nicht. Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht
zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei
denn Sie haben dem ausdrücklich gegenüber der Meldebehörde oder dem
Anfragenden zugestimmt. Sofern eine solche Zustimmung bei einer Anfrage
behauptet wird, erfolgt eine Überprüfung, ob dies auch stimmt. Darüber
hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage
mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen.
Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher. Wegfall der Übermittlungssperre bei Internetauskünften
Die derzeit noch existente Übermittlungssperre bei Auskünften, die automatisiert über das Internet erteilt werden (z.B. Melderegisterauskunft online)
entfällt ersatzlos. Diese Übermittlungssperre hat lediglich den
technischen Weg der Auskunftserteilung gehindert, nicht aber die
Auskunft selbst. Durch langjährige Praxis sowie der Pflicht zur
Verschlüsselung der Auskunft ist jedoch der Datenschutz in ausreichendem
Maße gewährleistet, so dass der Gesetzgeber zur Entlastung der
anfragenden Stelle und der Behörde diese Sperre gestrichen hat. Und sonst?
Das Bundesmeldegesetz beinhaltet eine Vielzahl weiterer Änderungen (z.B.
Abschaffung der Meldepflicht in Krankenhäusern; Eintragung eines
bedingten Sperrvermerkes in bestimmten Einrichtungen wie z. B.
Frauenhäusern, Suchtkliniken u. a.), die jedoch überwiegend nicht
praxisrelevant sind und daher hier nicht alle aufgeführt werden. Sollten
Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne eine Mail schicken an
buergeramt@einwohneramt.essen.de. Quelle
Die Stadt Essen baut im Krupp-Gürtel im Rahmen des Förderprogramms
„Stadtumbau West – Bochold / Altendorf-Nord“ einen neuen Park, den
Krupp-Park. Der nördliche Teil wurde bereits 2009 eingeweiht.
Krupp-Gürtel
Der Krupp-Gürtel grenzt direkt westlich an den Stadtkern von Essen
an. Früher dehnte sich dort auf 230 Hektar die Kruppsche Gussstahlfabrik
aus. Nach den schweren Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg bzw. nach
Stilllegung der meisten Fabrikanlagen war das Gelände teilweise
brachgefallen und nicht zugänglich. Jetzt verwirklicht Essen im
Krupp-Gürtel ein wichtiges Projekt für die weitere Stadtentwicklung. Es
werden hochwertige Büro- und Gewerbestandorte entwickelt, die durch
Wohngebiete ergänzt werden. orensteiner / PixabayMehr zum Krupp-Gürtel …
Ökologie, Technik und Nutzung des Krupp-Parks
Mit dem Krupp-Park wurde zum einen ein Park für die Menschen in
Altendorf und im Essener Westen geschaffen. Zum anderen begann mit der
Anlage des Krupp-Parks durch die Stadt Essen die Wiedernutzbarmachung
des Krupp-Gürtels.
Aushub, der beim Bau des Berthold-Beitz-Boulevards, der neuen
Hauptverkehrsstraße durch den Krupp-Gürtel, und beim Bau des
benachbarten ThyssenKrupp Quartiers angefallen ist, wurde im Krupp-Park
eingebaut. Darauf wurden 1 Meter bis 1,50 Meter Lehmboden aufgetragen.
Zwischen Aushub und Lehm liegen eine Tonbahn und eine Drainagematte.
Ein See wird mit Regenwasser aus dem Krupp-Park und von den
Dachflächen des ThyssenKrupp Quartiers gespeist. Aus dem ThyssenKrupp
Quartier gelangt es über einen Kanal zum Krupp-Park und tritt aus einem
Düker am Eingang Berthold-Beitz-Boulevard / Quartiersbogen wieder an die
Oberfläche. Im Krupp-Park führen Gräben das Regenwasser zum See. Vom
See wird es über einen Kanal zum Borbecker Mühlenbach geleitet.
Waldflächen, in denen zum Beispiel Bergahorn, Vogelkirsche oder
Rotbuche wachsen, wurden angelegt, damit die Menschen zukünftig – an
heißen Sommertagen, deren Zahl bei einem Klimawandel noch zunehmen kann –
im Schatten der Bäume Abkühlung finden. Kühle Luft, die erzeugt wird,
wenn die Bäume Regenwasser verdunsten, oder die über den Wiesen
entsteht, strömt schon heute in die Baugebiete der Nachbarschaft und
sorgt dort für angenehmere Temperaturen.
Wald, Wiesen und See werden darüber hinaus zahlreichen Tieren, wie
Igel, Zaunkönig, Grünspecht, Mauersegler oder Libellen, Nahrung,
Versteck und Nistmöglichkeiten bieten. Von hier aus fliegen oder wandern
sie in die Umgebung und beleben dort die Gärten.
Beim Bau des Krupp-Parks wurden die Bürger/-innen im Rahmen des
Projekts „Heimatgefühle“ beteiligt (siehe Bildergalerie). Mit ihrer
Hilfe ist ein Ausflugsort für Jung und Alt mit Freizeitwert entstanden
(siehe Übersichtslageplan). Und die Menschen engagieren sich auch
weiter, Schulklassen haben Patenschaften für Spielflächen übernommen.
Zahlen zum Krupp-Park
Fläche
Krupp-Park Nord 13 Hektar, Krupp-Park Nord und Süd 23 Hektar
Nord-Süd-Ausdehnung
Krupp-Park Nord 700 Meter, Krupp-Park Nord und Süd 1,3 Kilometer
Ost-West-Ausdehnung
zwischen 135 und 260 Meter
höchster Hügel
Hügel mit Aussichtsplateau 72 Meter über Meeresspiegel, 12 Meter über Gelände
See
Größe 9.100 Quadratmeter, Tiefe bis 2,80 Meter, Wassermenge 14.000 Kubikmeter
Wald
Krupp-Park Nord 4,5 Hektar, Krupp-Park Nord und Süd 13,5 Hektar
Länge Begehbare Lärmschutzgabionenmauer
160 Meter
Größe Seeplateau
700 Quadratmeter
eingebaute Aushubmassen
Krupp-Park Nord 350.000 Kubikmeter
eingebauter Lehmboden
Krupp-Park Nord 160.000 Kubikmeter
erste Überlegungen
Ende der 1990er Jahre
Landschaftsarchitekturentwurf
Sommer 2006
Beginn Erdarbeiten
Krupp-Park Nord März 2007
Beginn Gestaltungsarbeiten
Krupp-Park Nord September 2008
Eröffnung
Krupp-Park Nord 22. August 2009
Krupp-Park rechts und links der Altendorfer Straße 9. November 2012
Weitere Bauabschnitte
Krupp-Park Süd in Planung
Landschaftsarchitektur des Krupp-Parks
Aus den beschriebenen Bausteinen entwarfen
Kiparlandschaftsarchitekten aus Mailand / Duisburg einen Park im
postmodernen Landschaftsarchitekturstil. Ein Hochtal schlängelt sich im
Krupp-Park Nord langsam von der Altendorfer Straße hinab zum See. Es
wird rechts und links von einer Kette von fünf, weich geformten Hügeln
begleitet. Auch die anderen Elemente des Krupp-Parks sind leicht
geschwungen. Diese Gestaltung wird im Krupp-Park Süd mit niedrigeren
Hügeln fortgeführt.
Das Bundeskabinett hat heute die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzlabels
für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Das neue Effizienzlabel gilt ab
dem 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, und
liefert Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen
Effizienzstatus ihrer Heizkessel. Neben den Informationen auf dem
Energieeffizienzlabel werden Verbraucher zudem kostenfrei auf
weitergehende Energieberatungen wie z. B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA
hingewiesen. Das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige
Effizienzlabel hat sich als wirksames Instrument der
Verbraucherinformation erwiesen. Es gilt bereits heute für verschiedene
Produkte außerhalb des klassischen Haushaltsgerätebereiches (z. B. für
TV-Geräte, Beleuchtung) und soll ab 2016 erstmals auch Heizkessel im
Bestand erfassen. avantrend / Pixabay
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hierzu: „Mit dem kostenlosen Effizienzlabel für alte Heizkessel wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher
besser informieren und sie beim Energiesparen unterstützen. Das Label
soll ihnen helfen, schnell und leicht verständlich einen Überblick über
den Zustand ihres alten Heizkessels zu bekommen. Im Gebäudebereich
werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht.
Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend
groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur
Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung.“
Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei
17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre.
Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die
Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Hier liegt großes Potential für
Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent
der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen
Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der
Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effizienzlabel und die
Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher
dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres
Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu
erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa
20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte
Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen.
Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen
Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.
Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.
Quelle: BMWi