Freitag, 22. Juli 2016

Maklerprovision: Bestellerprinzip ist verfassungsgemäß

Das Bestellerprinzip, wonach bei der Vermittlung von Mietwohnungen ausschließlich derjenige das Maklerhonorar zahlt, der den Makler beauftragt hat, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier Immobilienmakler und eines Mieters zurückgewiesen.

Das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, der Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht werde. Er habe nachvollziehbar festgestellt, dass auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden soziale und wirtschaftliche Ungleichgewichte bestünden und eine Regelung getroffen, die einen angemessenen Ausgleich schaffen soll. Dieser Ausgleich sei durch das legitime Ziel des Verbraucherschutzes gerechtfertigt, um zu verhindern, dass die Wohnungssuchenden Kosten tragen müssen, die vorrangig im Interesse des Vermieters entstanden sind.
Ob durch das Bestellerprinzip Provisionsansprüche gegen Wohnungssuchende auch bei der Mehrfachbeauftragung und der Vorbefassung des Maklers ausgeschlossen sind, müsse die fachgerichtliche Rechtsprechung klären. Aber selbst wenn man hiervon ausgehe, sei das Bestellerprinzip verfassungsgemäß.
Das Bestellerprinzip zwinge Wohnungsmakler auch nicht dazu, ihre Berufstätigkeit derart zu ändern, dass sie ihre Tätigkeit völlig aufgeben und sich eine neue Existenz aufbauen müssten. Makler könnten weiterhin in der Wohnungsvermitlung tätig sein, weil provisionspflichtige Aufträge zur Wohnungsvermittlung nach wie vor möglich seien. Auch dass die Regelung zwangsläufig zu Einnahmeeinbußen von Maklern führe, stehe deren Angemessenheit nicht entgegen. Diese Belastung sei gerechtfertigt, da Wohnungsvermittler ihre Provision vom Vermieter verlangen könnten.
Makler und Mieter hatten gegen Bestellerprinzip geklagt
Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Mietrechtsnovellierungsgesetz hatten zwei Immobilienmakler die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und ein Wohnungsmieter die Verletzung seines Rechts auf Vertragsfreiheit gerügt.
Das Urteil ist in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofes noch nicht gelistet. Dieses kann unter BGH: Aktuelle Entscheidungen nachgelesen werden, nach dem es veröffentlicht wurde.
Quelle

LG Hagen: Miete für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlegbar

Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind nicht als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, weil die Anmietung an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung tritt. Dieser Auffassung ist das LG Hagen.

Hintergrund: Vermieter mietet Rauchwarnmelder

Die Vermieterin und die Mieter einer Wohnung streiten darüber, inwieweit die Mieter die Kosten für Rauchwarnmelder als Betriebskosten tragen müssen.

Laut Mietvertrag werden die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Mieter getragen. Unter den dort im Einzelnen aufgelisteten Betriebskostenarten ist auch die Position „Miet- und Wartungskosten für Rauchmelder“ aufgeführt.Rauchmelder

Nachdem die Mieter im Laufe des Prozesses ihre Pflicht, den Einbau von Rauchwarnmeldern zu dulden, anerkannt hatten, ist zwischen den Parteien noch umstritten, ob und inwieweit die Kosten für die Miete und die Wartung der Rauchwarnmelder als Betriebskosten umlagefähig sind.

Entscheidung: Mietkosten nicht umlagefähig

Die Mieter müssen die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder tragen. Hingegen sind die Kosten für die Miete der Geräte nicht umlagefähig.

Die Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV und im Mietvertrag auch ausdrücklich benannt.

Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind hingegen keine umlegbaren Betriebskosten, so dass die Mieter diese trotz der Vereinbarung im Mietvertrag nicht tragen müssen. Diese Kosten treten an die Stelle von Anschaffungskosten, die keine Betriebskosten darstellen.

Die Umlegbarkeit ergibt sich auch nicht aus einer Analogie zu § 2 Nr. 2, 4 und 5 BetrKV, wonach die Kosten der Anmietung von Wasser- und Wärmezählern Betriebskosten sind. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für Zählermieten, die nicht auf die Anmietung anderer technischer Einrichtungen ausgedehnt werden kann. Dem steht der Grundsatz entgegen, dass die Kosten für die Anschaffung und den Austausch von technischen Einrichtungen für das Mietobjekt keine Betriebskosten darstellen. Dieser Grundsatz ist nicht dadurch zu umgehen, dass der Vermieter die Einrichtungen nicht kauft, sondern mietet.

Die Ausnahmeregelung für die Zählermieten mag darauf beruhen, dass bei diesen Geräten die Kosten für die Wartung einschließlich der notwendigen Eichung in der Regel höher sein mögen als die Kosten einer Anmietung, so dass der Mieter durch die Sonderregelung günstiger gestellt wird, als wenn er die höheren Wartungskosten tragen müsste. Dieser Gesichtspunkt ist allerdings auf Rauchwarnmelder nicht übertragbar, weil die nach DIN 14676 vorgeschriebene Wartung durch eine jährliche Sichtprüfung und einen Probealarm nur einen geringen Aufwand erfordert.

Gericht lässt Revision zu

Die Frage, ob die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das Gericht hat zur Klärung dieser Frage die Revision zum BGH zugelassen.

(LG Hagen, Urteil v. 4.3.2016, 1 S 198/15)

Quelle

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Donnerstag, 21. Juli 2016

Hausverwalter und Makler, passt das zusammen? Ja!

Gottschling Immobilien GmbH (GI) bietet seit Anfang 2016 die Maklertätigkeiten an. Die beinhaltet Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Dies ergänzt das Kerngeschäft.

Gottschling Immobilien GmbH bietet seinen Kunden seit Anfang 2016 auch alle Dienstleistungen des Maklers an. Dies komplettiert das Spektrum als Full-Service-Dienstleister rund um die Immobilie.

„Dieser Schritt ist der nächste Baustein zu unserem Full-Service Angebot. Wir wollen jedem Eigentümer alle Dienstleistungen rund um die Immobilie aus einer Hand anbieten. Daher war er ein logischer und konsequenter Schritt, die Maklertätigkeit anzubieten.“ so Christian Gottschling, Geschäftsführer der Gottschling Immobilien GmbH.Logo Gottschling Immobilien

„Wir haben uns mit der Entscheidung lange Zeit gelassen, da Makler nicht immer den besten Ruf genießen. Die Initialzündung für die Entscheidung war die Einführung des Bestellerprinzips sowie Mindestanforderungen an den Immobilienmakler. Dies wird nachhaltig das Bilder des Maklers zum Dienstleister und Partner verändern – das ist Deckungsleich mit unserer Auffassung.“ so Christian Gottschling weiter.

In dem Bereich Verwaltung erhalten Sie Ihre Abrechnungen und die Mieter die Betriebskostenabrechnungen. Bei defekten am Objekt kommt der Hausmeister vor Ort und führt kleine Reparaturen selbst aus oder koordiniert Handwerker. Die wöchentliche Treppenhausreinigung wird zuverlässig und regelmäßig mit einem Personal durchgeführt. Die Pflege Ihrer Grünanlagen übernimmt der Gärtner.
Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen wollen übernimmt dies Gottschling Immobilien für Sie. Durch die Verwaltung ist ein tiefes und breites Wissen zu betreuten Objekten vorhanden, der Immobilienmarkt ist bestens bekannt. Durch den ständigen Kontakt mit EigentümerInnen ist die Kauf- bzw. Verkaufsabsicht im Vorfeld bekannt, eine Vermittlung kann daher sehr zeitnah erfolgen. So wurden die bisherigen Verkäufe binnen wenigen Wochen abgewickelt.

Durch den Bereich Makler bietet Gottschling Immobilien den nächsten Baustein für Immobilienbesitzer an, die Dienstleistungen rund um die Immobilie aus einer Hand anzubieten. Es komplettiert das bereits bestehende Dienstleistungsangebot aus Hausverwaltung, WEG Verwaltung, Hausmeisterservice, Gärtnerarbeiten und Treppenhausreinigung.

Pressekontakt

Gottschling Immobilien GmbH
Herr Christian Gottschling
Gemarkenstr. 1
45147 Essen

0201 45875 433
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kontakt@gottschling-immobilien.de

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Neues Büro, alte Adresse bei der Gottschling Immobilien GmbH

Gottschling Immobilien GmbH (GI) eröffnet neues Immobilienbüro an der Gemarkenstr 1. In Essen für seine Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und natürlich Makler Kunden.

Gottschling Immobilien GmbH hat sein neues Büro bezogen.
Die neuen Räumlichkeiten wurden vom Pächter „Der Bücherwurm“ Mitte Februar zurückgegeben. Anschließend erfolgten die Kernsanierung und einige Umbauarbeiten. „Wir sind ja mit den Arbeiten an Immobilien sehr vertraut“ sagte Christian Gottschling, Geschäftsführer der Gottschling Immobilien GmbH. „Wir sanieren ständig unseren eigenen Immobilienbestand aber auch für unsere Kunden übernehmen wir gern die Koordination und Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wir haben auch Liegenschaften im Bestand wo Häuser komplett bis auf die Grundmauern abgebrannt sind. Die Koordination der Arbeiten ist da in einem ganz anderen Ausmaß.“

Büro-Gottschling-Immobilien
Die Gemarkenstraße entwickelt sich nach und nach zur Immobilienmeile. Mittlerweile befinden sich drei Makler Büros auf der Gemarkenstraße. wobei Gottschling Immobilien nicht nur Makler ist. „Unser Kerngeschäft ist die Hausverwaltung und WEG Verwaltung. Maklertätigkeiten haben wir eingeführt, um bei allen Belangen um die Immobilie der Ansprechpartner für Eigentümer zu sein. Dies wird von unseren Dienstleistungen in der Treppenhausreinigung, Gärtner und Hausmeister komplettiert. Wir bieten Eigentümern alle Leistungen rund im Ihre Immobilie aus einer Hand an. Da war der Verkauf von Immobilienbeständen der logisch Schritt.“
Die neuen Räumlichkeiten passen sich perfekt in das Arbeitskonzept der Gottschling Immobilien ein. Hier besteht eine Mischung aus Home-Office, Außendienst und Innendienst Mitarbeitern.
Bei dem Neubezug der Räumlichkeiten war es wichtig, dass die Pächterin „Der Bücherwurm“ vorher adäquate Räumlichkeiten findet. Erfreulicher wiese konnte die neue Lokation in der Gemarkenstr. 15 gefunden werden, sodass auch der Fortbestand an der Gemarkenstraße bestehen bleibt.

Nicht nur durch die Mitgliedschaft bei der Interessensgemeinschaft Holsterhausen (IGH) ist man an der positiven Entwicklung des Stadtteils interessiert. Der Erhalt und Ausbau von Geschäften rund um die Gemarkenstraße ist für die Entwicklung von Holsterhausen sehr wichtig.

Gottschling Immobilien GmbH ist der Ansprechpartner rund um die Immobilie. Hausverwaltung, WEG Verwaltung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Liegenschaftsverwaltung sind das Kerngebiet flankiert vom Hausmeister, Gärtner und Reinigungskräften für die Immobilien.

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Gottschling Immobilien GmbH
Herr Christian Gottschling
Gemarkenstr. 1
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Helle 3 Zimmer Wohnung, frei ab 01.09.2016 // Essen City

Adresse

Severinstr. 4, 45127 Essen, Ostviertel

Objektdetails

Objektbeschreibung

Ruhiges 10-Parteienhaus mit 3 Etagen. Die beiden größeren Zimmer mit Himmelsrichtung Süd Süd-Ost mit freiem Blick ins Grüne (siehe Foto). Zugang zur Wohnung über den ruhigen und sonnigen Laubengang, der im Bereich der Wohnung zum (West-) Balkon umgebaut wurde. Dieser Balkon mit 9 qm wurde bei der Angabe der Wohnfläche nicht hinzu gerechnet.

Ausstattung

Balkon, Einbauküche, Zentralheizung, Laminat, Fernwärme Bemerkungen Die Fußböden sind mit Laminat ausgelegt, in Bad und Küche mit weißen Fliesen. Das Tageslicht-Bad ist weiß gefliest und ausgestattet mit einer Dusche. Neben Waschbecken und WC verfügt es über einen Waschmaschinenanschluss. In der Küche kann auch ein kleiner Essplatz untergebracht werden. In dem 25 qm großen Wohnzimmer gibt es genügend Platz für eine große Tischgruppe oder für einen Schreibtisch. Die beiden Schlafzimmer haben 17 qm und 11 qm. In der Wohnung selbst ist ein Abstellraum. Weiterhin gibt es einen Bodenabstellraum und /Trockenraum sowie im Keller einen Platz für Fahrräder.

Lage

Essen-Stadtmitte-Ostviertel, fünf Gehminuten zur City (Rathausgalerie) und Bus und Bahn, Geschäfte, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Universität, Essen Hbf. optimal erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten aller Art sind fußläufig zu erreichen. 5 Minuten Fahrzeit auf geradem Wege zur A 40 und A 52. Infrastruktur (im Umkreis von 5 km): Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Sonstiges

Zur Wohnung gehört eine Einbauküche über Eck mit Geschirrspüler sowie eine Waschmaschine im Bad. Die Wohnung wird renoviert übergeben. Für Anwohner des Viertels gibt es einen Parkausweis für das Auto gegen Gebühr. Stellplatz auf dem Hof zur Miete möglich.
 

Grundriss

Grundriss
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