Mittwoch, 27. Mai 2015

Abgelehnt: Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge


Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt



Beschluss vom 13. Mai 2015

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1. Juni 2015 vorgesehene Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“ bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Der Beschluss beruht auf einer Folgenabwägung. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung müssten die Nachteile, die durch das vorübergehende Inkrafttreten eines - nach abschließender Prüfung - verfassungswidrigen Gesetzes entstünden, die Nachteile deutlich überwiegen, die mit der vorläufigen Verhinderung eines verfassungsmäßigen Gesetzes verbunden wären. Den Antragstellern ist die Darlegung eines hinreichend schwerwiegenden Nachteils jedoch weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation gelungen.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Zum 1. Juni 2015 soll das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 in Kraft treten. Hierdurch wird das „Bestellerprinzip“ bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum eingeführt. Danach kommt ein Vertrag zwischen Wohnungsuchendem und Makler nur zustande, wenn der Wohnungsuchende dem Makler einen Suchauftrag erteilt und dieser ausschließlich im Interesse des Wohnungsuchenden und nicht für den Vermieter tätig wird. Vereinbarungen, durch die Wohnungsuchende verpflichtet werden, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, sind unwirksam. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro gegenüber dem Wohnungsvermittler verfolgt werden.
Antragsteller sind zwei Immobilienmakler, die sich durch die Einführung dieses „Bestellerprinzips“ in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen, sowie ein Wohnungsmieter, der eine Verletzung seines Rechts auf Vertragsfreiheit rügt. Neben dem vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben sie mit den gleichen Rügen Verfassungsbeschwerde erhoben, über die noch zu entscheiden ist (1 BvR 1015/15).

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Bei der Folgenabwägung ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, weil der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt. Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten. Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für den Antragsteller ergeben. Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde bleiben grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, sie erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet.

2. Die Verfassungsbeschwerde der antragstellenden Makler ist zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Nach dem Ergebnis der Folgenabwägung kann aber keine einstweilige Anordnung ergehen, denn die Darlegungen der Antragsteller genügen hierfür nicht.
a) Die Gesetzesbegründung geht von Umsatzrückgängen für Wohnungsvermittler durch die Neuregelung in Höhe von circa 310 Millionen Euro aus. Auf dieser Grundlage, die von den Antragstellern nicht mit belastbaren weiteren Angaben ergänzt worden ist, ist die für den ganzen Berufsstand der Wohnungsvermittler geltend gemachte Existenzbedrohung nicht hinreichend substantiiert dargelegt. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2012 in Deutschland 37.900 Unternehmen, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte haben. Diese Unternehmen setzten rund 17,1 Milliarden Euro um, durchschnittlich somit 451.000 Euro pro Unternehmen. Auf Basis der in der Gesetzesbegründung genannten Zahlen ergibt sich eine durchschnittliche Belastung dieser Unternehmen in Höhe von jährlich circa 8.200 Euro. Von einer Existenzbedrohung des gesamten Berufsstandes der Wohnungsvermittler ist also nicht auszugehen.
b) Im Hinblick auf die eigene Situation der Antragsteller ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung der gesamten Anwendung von Normen zu begründen. Unter welchen Umständen ausnahmsweise anderes zu gelten hat, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb vollständig zum Erliegen kommt und dadurch ein irreparabler Schaden entsteht, kann vorliegend offen bleiben. Der erste Antragsteller behauptet  angesichts seiner weiteren Einnahmequellen nicht einmal, dass die Einführung des „Bestellerprinzips“ den Fortbestand seines Unternehmens gefährden könnte. Demgegenüber macht der zweite Antragsteller zwar geltend, dass ihm die Insolvenz drohe, falls das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft trete, belegt dies allerdings nicht durch konkrete Zahlen.

3. Die Verfassungsbeschwerde des antragstellenden Wohnungsmieters ist bereits offensichtlich unzulässig. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist daher abzulehnen, ohne dass es einer Folgenabwägung bedarf. Insbesondere ist nicht zu ersehen, dass er - als Mieter beziehungsweise Wohnungsuchender - in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Vertragsfreiheit verletzt sein könnte. Es bleibt ihm weiterhin unbenommen, über den Nachweis oder die Vermittlung von Wohnraum wirksame Maklerverträge zu schließen und sich zur Zahlung der Courtage zu verpflichten.


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Neues vom BGH zum „Dauerbrenner“ Schönheitsreparaturen

Neues vom BGH zum „Dauerbrenner“ Schönheitsreparaturen


Der Bundesgerichtshof hat in zwei neuen Entscheidungen (VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13) seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen in Wohnungsmietverträgen nochmals grundlegend verändert.

Bisher setzte eine wirksame Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nicht voraus, dass die Wohnung bei Vertragsbeginn renoviert an den Mieter übergeben wurde. Dies sieht der BGH in seinem Urteil vom 18.03.2015 jetzt anders und hält die Übertragung der Schönheitsreparaturbei einer unrenoviert übergebenen Wohnung für unwirksam.

Ferner hält der BGH an seiner früheren Rechtsprechung zur Wirksamkeit formularmäßiger Quotenabgeltungsklauseln nicht mehr fest. Bisher war es grundsätzlich zulässig, dem Mieter in einer Formularklausel im Mietvertrag anteilig Kosten für Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, wenn die Schönheitsreparaturen beim Auszug des Mieters nach dem vereinbarten (flexiblen) Fristenplan noch nicht fällig sind. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH aber nun entschieden, dass Quotenabgeltungsklauseln in formularmäßigen Wohnraummietverträgen grundsätzlich unwirksam sind.

Für die Vermietungspraxis ist es nun wichtig, zu wissen, dass vom Mieter keine Schönheitsreparaturen mehr beansprucht werden können, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Auch bekommen Vermieter keinen finanziellen Ausgleich mehr durch eine Quotenabgeltungsklausel, wenn der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Fristen auszieht.
Daher sollten Vermieter ihre Vertragsmuster anpassen und ggf. finanzielle Rückstellungen treffen.


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85 Prozent von 160 Filialisten kommen aus dem Ausland

85 Prozent von 160 Filialisten kommen aus dem Ausland

85 Prozent unter 160 Filialisten in den 1a-Lagen von 25 deutschen Städten kommen aus dem Ausland. Zu diesem Ergebnis kommt der Report "Expansionsziel Deutschland" des Immobiliendienstleisters JLL. 40 Prozent der Filialisten sind der Kategorie "Konsum" zuzuordnen. Jeweils weitere 30 Prozent gehören den Kategorien "Luxus" und "Premium" an.

Von den untersuchten Handelsunternehmen sind neun in allen 25 Städten mit mindestens einer Filiale vertreten und erreichen damit eine hundertprozentige Marktabdeckung. Hierzu zählen Bijou Brigitte, C&A, Deichmann, Douglas, Esprit, H&M, Hunkemöller, New Yorker und The Body Shop. Die 25 stärksten Filialunternehmen erreichen durchgängig eine Marktabdeckung von über drei Vierteln.
Bei den Luxusanbietern ist München der attraktivste deutsche Standort. 36 der rund 40 untersuchten Luxuslabels sind in der Landeshauptstadt mit Boutiquen vertreten. Düsseldorf folgt mit 27 Anbietern vor Berlin, Frankfurt und Hamburg mit jeweils 26. Die sechs am häufigsten vertretenen Luxuslabels sind in dieser Reihenfolge Montblanc (11 Standorte), Louis Vuitton (8) und Max Mara (8) sowie Gucci (7), Hermès (7) und Longchamp (7).

Bei den Herkunftsländern der Handelskonzepte ist Italien mit 29 Marken führend. Die am häufigsten vertretenen italienischen Labels in Deutschland sind Benetton, Geox, Calzedonia, Kiko und Diesel. Rang zwei belegen die USA (26) mit den Top-Anbietern Starbucks, Foot Locker, Claire's, Fossil und Tommy Hilfiger. Die Top 3 komplettiert Großbritannien (17) mit den stärksten Marken The Body Shop, Lush, Superdry, Burberry und Habitat. Weitere starke Herkunftsländer sind in dieser Reihenfolge Frankreich, Spanien und die Schweiz.

Innerhalb der 25 untersuchten Städte liegt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Einwohner im Mittel bei 6.400 Euro. Sie schwankt dabei zwischen knapp 5.900 Euro in Dresden und 7.500 Euro in München. Gleichzeitig bewegen sich die Spitzenmieten der untersuchten Städte in einer Bandbreite zwischen 110 und 360 Euro pro Quadratmetern.

Während sich die Luxusanbieter auch mangels anderer geeigneter Adressen klar auf die Big 7-Metropolen konzentrieren, gibt es besonders für Marken aus dem Konsumbereich attraktive Alternativen in den Städten aus der zweiten Reihe. Gute Beispiele sind etwa Ulm, Leipzig, Aachen und Bremen, wo bis 2018 ein überproportionaler Anstieg der Einzelhandelsumsätze prognostiziert wird.

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Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister

Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister

Nach der Einführung des Bestellerprinzips im neuen Mietrecht bezahlt zukünftig derjenige die Maklerleistung, der sie bestellt. Kritiker bemängeln, dass die Arbeit des Immobilienmaklers dadurch rechtlich so kompliziert wird, dass sie kaum durchzuführen ist. Denn der Makler muss viele Vorgaben beachten, wenn er seine Provision erhalten will: Er braucht den schriftlichen Auftrag vom Mieter, der zunächst die Widerrufsbelehrung unterschreiben muss. Soll er vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, muss auch das schriftlich festgelegt werden. Hat der Makler die gewünschte Wohnung gefunden, braucht er einen schriftlichen Vertrag mit dem Eigentümer, in dem bestätigt wird, dass die Wohnung dem Makler erstmals zur Kenntnis gebracht wurde und er sie ausschließlich dem bestimmten Mieter anbieten darf. Mietet dieser Interessent die angebotene Wohnung aber gar nicht, darf der Makler diese Wohnung des Eigentümers künftig keinem anderen Interessenten anbieten. „Das ist betriebswirtschaftlicher Unsinn und kein nachhaltiges Geschäftsmodell“, erklärt Axel-H. Wittlinger, ­Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Stöben Wittlinger. „Es handelt sich also um ein unechtes Bestellerprinzip, das nur vorgibt, beide – Mieter und Vermieter – könnten Besteller sein. In der Praxis funktioniert das nicht“.


Wer vermietet also die Wohnungen, wenn der Makler damit kein Geld verdienen kann? Die Erfahrung lehrt, dass für die Vermietung viele Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. „Dazu gehören die Bewertung, Präsentation, Besichtigungen, Verhandlungen, der Abschluss des Mietvertrages und die Dokumentation. Viele Eigentümer haben dazu weder die Zeit noch die Kompetenz“, ergänzt Wittlinger.


Der Immobilienmakler wird sein Angebot also anpassen und zukünftig einseitig für den Vermieter arbeiten, der ihn entweder auf Stundenbasis oder auf Paketbasis für einzelne Arbeitsschritte honoriert. Ob damit aber die Position der Mieter gestärkt wird, was ja die politische Absicht war, scheint fraglich. Der Vermieter kann die Vermietungskosten jedenfalls steuerlich geltend machen und auf die Miete umlegen – womit letztlich wieder alles beim Alten wäre.

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Engel & Völkers hebt ab

Engel & Völkers hebt ab

Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.
Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.
Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.
Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro
Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.
Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.
Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.
Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.
Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.
Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro
Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.
Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.


Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.

Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.

Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.

Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro

Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.

Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.



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Brandenburg plant Anhebung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent

Brandenburg plant Anhebung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg: Wer vorher handelt, kann sparen. Mit geplanten 6,5 Prozent verlangt Brandenburg bald Höchstsatz. 1. Juli 2015 wichtiger Stichtag.

Nachdem bereits im Januar im Saarland und in Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer erhöht wurde, plant auch Brandenburg eine Anhebung dieser Steuer. Ab 1. Juli 2015 soll der Steuersatz von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent steigen. „Immobilieninteressenten in Brandenburg, die alle Formalitäten geklärt haben und kurz vor Abschluss des Kaufes stehen, sollten auf einen Notartermin bis Ende Juni achten – so können sie den erhöhten Steuersatz vermeiden“, sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und sie ist dementsprechend landesweit unterschiedlich hoch. Wie das Finanzministerium des Landes Brandenburg auf Anfrage von Interhyp mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf vor, dass der bisherige Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent zum 1. Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht wird. Der Beschluss wird Ende Juni erwartet.

Laut Deutschlands größtem Vermittler von privaten Baufinanzierungen betrug der durchschnittliche Kaufpreis für eine Immobilie im vergangenen Jahr in Deutschland knapp 300.000 Euro, in Brandenburg etwas mehr als 230.000 Euro. „Eine Erhöhung der Kaufnebenkosten um 1,5 Prozent, wie in Brandenburg geplant, bedeutet damit eine zusätzliche Belastung von rund 3.500 Euro“, erklärt Goris. Wer also den Kauf noch vor der Steuererhöhung unter Dach und Fach bringt, kann bares Geld sparen. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags.

Interhyp hat die Steuersätze in einer neuen Deutschlandkarte zu den Kaufnebenkosten berücksichtigt. Die Karte offenbart bundesweit große Unterschiede bei den Kaufnebenkosten – sowohl bei den Sätzen für die Grunderwerbsteuer als auch bei den Maklerprovisionen. Während die Grunderwerbsteuer in Bayern und Sachsen noch immer bei 3,5 Prozent liegt, haben alle anderen Bundesländer die Sätze in der Vergangenheit bereits erhöht, zum Teil auf bis zu 6,5 Prozent wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland. Jetzt plant auch Brandenburg den bisherigen Höchstsatz umzusetzen. Die Kaufnebenkosten in Brandenburg werden dann zu den höchsten deutschlandweit gehören.

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Fristlose Kündigung möglich, wenn Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern

Fristlose Kündigung möglich, wenn Mieter Handwerkern den Zutritt verweigern

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 281/13), mit dem Mietern die fristlose Kündigung der Wohnung droht, wenn sie Handwerkern für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten den Zutritt verweigern. Dadurch würde laut DMB der Druck auf Mieter, entsprechende Arbeiten widerspruchslos zu dulden enorm erhöht.

Mieter in Berlin hatten die ersten Arbeiten zur Hausschwammbeseitigung anstandslos geduldet und waren für diese Zeit in ein Hotel gezogen. Wenige Monate später kündigte der Vermieter jedoch weitere Sanierungsmaßnahmen an, worauf hin sie ihm den Zutritt verweigerten. Der Vermieter besorgte sich daraufhin eine einstweilige Verfügung, so dass die Arbeiten beginnen konnten und kündigte gleichzeitig den Mietern die Wohnung fristlos. Als die Mieter dann vier Wochen später den beauftragten Handwerkern für Installationsarbeiten den Zutritt zum Keller verweigerten, kündigte der Vermieter erneut fristlos. Die Argumentation der Mieter: zunächst müsse geklärt werden, ob sie überhaupt verpflichtet seien, die Handwerker in die Wohnung zu lassen und ob sie die angekündigten Arbeiten dulden müssten.

Amts- und Landgericht hatten zuvor festgestellt, dass die Mieter zunächst die Details der Duldungspflicht klären lassen dürfen, ohne Angst, schon allein deshalb die Wohnung zu verlieren.
Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Der Vermieter sei berechtigt, bereits fristlos zu kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Der Fall wurde an das Landgericht Berlin zurückverwiesen, um zu klären, um welche Arbeiten es genau ging, wie umfangreich und dringend sie waren, wie stark sie die Mieter beeinträchtigten etc.

Laut DMB eine problematische Entscheidung, denn Mieter, die ihre Rechte im Zusammenhang mit Arbeiten in ihrer Wohnung klären lassen wollen, müssen dies tun können, ohne eine Kündigung des Vermieters befürchten zu müssen.

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Berlin plant 50.000 neue Mietwohnungen

Berlin plant 50.000 neue Mietwohnungen

Nur Neubau könne den Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten. Allerdings machen weiter steigende Baukosten den Wohnungsgesellschaften Sorgen.

Die großen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften wollen in den nächsten zehn Jahren 50.000 Mietwohnungen in Berlin bauen. Allein in diesem Jahr planten sie Neubauinvestitionen von 561 Millionen Euro.

Das teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf seiner Jahrespressekonferenz mit. Das sei mehr als doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. „Nur Neubau kann den Markt nachhaltig entlasten“, sagte Verbandschefin Maren Kern. Sorgen machten den Mitgliedsunternehmen aber weiter steigende Baukosten.

Eine weitere Folge der Neubau-Offensive: Erstmals seit Jahren stagniert die Leerstands-Quote! Mit 1,9 Prozent lag sie bei den BBU-Mitgliedsunternehmen Ende 2014 nur 0,1 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert und blieb damit praktisch unverändert – zum ersten Mal seit fast zehn Jahren deutlicher Rückgänge. „Wir führen diesen für Berlins Mieterinnen und Mieter positiven Befund vor allem auf die Neubauoffensive unserer Mitgliedsunternehmen zurück“, erläuterte Kern.

Besonders wenig Leerstand gab es in Friedrichshain und Köpenick mit je 0,9 Prozent. Am höchsten war er in Schöneberg, Zehlendorf und Spandau mit jeweils mehr als 3 Prozent. „In diesen Bezirken wird derzeit relativ viel modernisiert“, erläutert Kern die Zahlen.
Umgezogen wird weiterhin wenig. Besonders in Kreuzberg und Mitte hängen die Mieter an ihren Wohnungen, durchschnittlich bleiben sie 22 Jahre. Am häufigsten zogen Mieter in Hellersdorf um.

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Grundbucheinträge richtig verstehen, statt die Großeltern mitzukaufen

Grundbucheinträge richtig verstehen, statt die Großeltern mitzukaufen

Im Grundbuch einer Immobilie finden sich für die meisten Laien auf den ersten Blick böhmische Dörfer. Eigentlich stehen darin aber wichtige Informationen, die vor dem Kauf unbedingt gelesen und verstanden werden sollten, damit es beim Notartermin kein böses Erwachen gibt.

Der Blick in Abteilung II des Grundbuches zeigt zum Beispiel, wer welche Rechte und Pflichten am Grundstück hat. Das kann unter anderem der Darlehensgeber des Verkäufers sein oder ein Nießbrauchrecht für den Verkäufer.

Jedes Recht hat seinen Wert oder besser gesagt, jede Belastung verringert den Verkehrswert des Grundstückes. Es gibt sogar Fälle, durch die eine Immobilie so gut wie wertlos für den Käufer wird wie zum Beispiel, wenn durch das Wegerecht ein Teil des Grundstückes als Zugang zum Nachbargrundstück festgelegt ist. Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder vererben, lassen beispielsweise gern für sich ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen. Wer den Kindern dann das Haus abkauft, bekommt Oma und Opa gleich mit dazu.

Noch größere finanzielle Auswirkungen hat das Nießbrauchrecht, das es einer Person oder Firma erlaubt, das Grundstück vollständig zu bewirtschaften und alle Einnahmen einzubehalten. Bei einer Leibrente ist die Rentenzahlung oder Pflegefinanzierung über das Grundstück abgesichert.
Wichtig zu wissen: diese Rechte werden in der Regel für die gesamte Lebensdauer gewährt - aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit bringen sie somit erhebliche planerische und finanzielle Unsicherheiten für den Immobilienbesitzer mit sich.

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Hohe Immobilienpreise sind Verkaufsargument Nummer eins

Hohe Immobilienpreise sind Verkaufsargument Nummer eins

Hohe Immobilienpreise sind für Besitzer von Kapitalanlagen derzeit Verkaufsargument Nummer eins. Das ergab eine deutschlandweite Umfrage der unabhängigen Immobilienberatung talocasa unter rund 650 Eigentümern. Von den befragten Kapitalanlegern, die im vergangenen Jahr eine vermietete Immobilie verkauft haben, gaben 69 Prozent an, dass die aktuell hohen Immobilienpreise ein wichtiger Verkaufsgrund waren.

Kapitalanlagen: Hoher Aufwand, wenig Rendite: Neben guten Gewinnchancen spielen auch zwei weitere Faktoren beim Verkauf von Anlage-Immobilien eine wichtige Rolle. So nannten 64 Prozent „zu hohen Aufwand“ als Grund, die vermietete Immobilie zu verkaufen. Für immerhin 49 Prozent waren zu geringe Renditen ein Verkaufsargument.

Begehrte Kapitalanlagen – Eigentümer vertrauen auf Betongold: „Immobilien sind in Deutschland eine sichere Geldanlage.“ Dieser Aussage stimmten 85 Prozent der Befragten zu. Je älter Eigentümer sind, umso mehr vertrauen sie auf Betongold. Während in der Gruppe bis 45 Jahre 77 Prozent Immobilien für eine sichere Geldanlage halten, sind es in der Gruppe der 60 bis 75-Jährigen 87 Prozent.

Anders sieht es bei Eigenheimbesitzern aus, die bisher keine Anlage-Immobilie haben: 37 Prozent der Befragten können sich vorstellen, eine Kapitalanlage zu erwerben. Die Bereitschaft zum Kauf ist in Ostdeutschland mit 20 Prozent nur halb so hoch wie im Rest der Bundesrepublik.
Krisensicherheit? Die Angst vor Fehlinvestitionen: Für 92 Prozent der Eigenheimbesitzer ist die „krisensichere Investition“ das Hauptargument für die Anschaffung einer Kapitalanlage gefolgt von der „guten Altersvorsorge“ (84 %) und den „niedrige Zinsen“ (83 %). Immerhin 77 Prozent der Befragten geben „gute Rendite-Chancen“ als Kaufgrund an.
Hauptargumente gegen den Kauf einer Kapitalanlage sind die hohen Immobilienpreise (65 %) und die Angst vor Fehlinvestitionen (53%).

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In Deutschland eröffnen 2015 elf Einkaufszentren

In Deutschland eröffnen 2015 elf Einkaufszentren

In Deutsch­land wer­den 2015 elf Ein­kaufs­zen­tren er­öff­nen. Die meis­ten Flä­chen hat das Minto in Mön­chen­glad­bach, die meis­ten Läden das Aquis Plaza in Aa­chen.
Ge­schenk­tü­ten für die Gäste der Er­öff­nungs­fei­er des Ein­kaufs­zen­trums Minto in Mön­chen­glad­bach.

Das Wachs­tum der Shop­ping­cen­ter­flä­che in Deutsch­land hält un­ver­min­dert hat. Nach­dem im Jahr 2014 neun Cen­ter mit einer durch­schnitt­li­chen Miet­flä­che von 34.200 qm er­öff­net haben, gehen 2015 elf Ein­kaufs­zen­tren mit einer durch­schnitt­li­chen Miet­flä­che von 25.500 qm an den Start. Diese Zah­len wur­den beim Deut­schen Shop­ping­cen­ter-Fo­rum ge­nannt, das vom EHI Re­tail In­sti­tu­te und dem Ger­man Coun­cil of Shop­ping Cen­ters ge­tra­gen wird.

Mit 42.000 qm Miet­flä­che ist das be­reits er­öff­ne­te Minto in Mön­chen­glad­bach das flä­chen­mä­ßig grö­ß­te Cen­ter. Es fol­gen die Werk­stadt Lim­burg (37.000 qm) und das Forum Hanau (36.000 qm). Die meis­ten Läden, 130, wird das Aquis Plaza in Aa­chen haben, das am 28. Ok­to­ber er­öff­nen soll. Häu­figs­te Mie­ter in den 2014 er­öff­ne­ten Cen­tern waren Bijou Bri­git­te, Cal­ze­do­nia und H&M, die je­weils sechs Miet­ver­trä­ge un­ter­schrie­ben.

Am 1. Ja­nu­ar 2015 gab es in Deutsch­land laut EHI-Zäh­lung 463 Ein­kaufs­zen­tren (ab 10.000 qm Miet­flä­che). Bei einer er­wei­ter­ten Zäh­lung, die u.a. auch Pla­nun­gen, Cen­ter an Tran­sit­punk­ten und Fac­to­ry-Out­let-Cen­ter ein­be­zieht, kommt das EHI auf 544 Ein­kaufs­zen­tren.

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Wer zu billig vermietet, riskiert Ärger bei den Werbungskosten

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, sollten dies nicht zum Freundschaftspreis tun - auch nicht für Angehörige oder Freunde - sonst droht mit der nächsten Steuererklärung bei den anzusetzenden Werbungskosten Ärger mit dem Finanzamt.


Vermieter dürfen Werbungskosten nur dann zu 100 Prozent absetzen, wenn sie vom Mieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen. Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete gibt es keine bundesweite Vorschrift für die Finanzämter. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt für die Finanzämter des Bundeslandes Hessen (OFD Frankfurt, Verfügung vom 22.01.2015, Az. S 2253 A - 85 - St227) dürfte jedoch ein gutes Beispiel sein, welche Kriterien auch andere Finanzämter bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete heranziehen.

1. Die Miete der Vormieter
Wurde die Immobilie vorher an Fremde vermietet, die keine Freunde oder Angehörigen sind, wird deren Miete zuzüglich Nebenkosten als ortsüblich angesehen.

2. Der Mietspiegel
Ist kein entsprechender Vormieter vorhanden, wird vom Finanzamt der Mietspiegel zur Orientierung herangezogen, in dem in der Regel die ortsübliche Miete in einer Spanne angegeben ist. Wie der Bundesfinanzhof entschied (17.08.2015, Az. IX R 10/05), muss das Finanzamt den niedrigsten darin angegebenen Wert als ortsüblich hinnehmen.

3. Mietwertkalkulatoren
Wenn es keinen Mietspiegel gibt, greifen die Finanzämter auf sogenannte Mietwertkalkulatoren zurück. Diese werden zwar noch nicht flächendeckend in allen Bundesländern angeboten aber doch bereits vielerorts wie zum Beispiel in Hessen von den Ämtern für Bodenmanagement und Geoinformation.

4. Internetrecherche
Lässt sich aus diesen 3 Methoden keine ortsübliche Miete herleiten, können die Finanzämter in Hessen auf Online-Suche gehen und Angaben zu den verlangten Mieten aus großen Immobilienportalen zugrunde legen.

5. Alte Mietspiegel
Bleibt auch die Online-Suche erfolglos, kann der heute ortsübliche Mietzins über die Teuerungsrate auch anhand eines älteren Mietspiegels hochgerechnet werden.

6. Bundesdurchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter laut Mikrozensus 2010
Diese stellt laut Oberfinanzdirektion Frankfurt die letzte Option dar und muss auf jeden Fall die jährliche Steigerungsrate von 1,15 Prozent berücksichtigen. Da zudem der ermittelte Wert noch an die regionalen Rahmenbedingungen angepasst werden muss, ist diese Form der Berechnung sehr kompliziert.

7. Bausachverständigen-Gutachten
Das Gutachten eines Bausachverständigen, der die ortsübliche Miete ermittelt, ist für die hessischen Finanzämter der letzte Schritt, wenn alle anderen Verfahren scheitern.

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Neues vom BGH zum „Dauerbrenner“ Schönheitsreparaturen

Neues vom BGH zum „Dauerbrenner“ Schönheitsreparaturen


Der Bundesgerichtshof hat in zwei neuen Entscheidungen (VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13) seine Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen in Wohnungsmietverträgen nochmals grundlegend verändert.

Bisher setzte eine wirksame Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nicht voraus, dass die Wohnung bei Vertragsbeginn renoviert an den Mieter übergeben wurde. Dies sieht der BGH in seinem Urteil vom 18.03.2015 jetzt anders und hält die Übertragung der Schönheitsreparaturbei einer unrenoviert übergebenen Wohnung für unwirksam.

Ferner hält der BGH an seiner früheren Rechtsprechung zur Wirksamkeit formularmäßiger Quotenabgeltungsklauseln nicht mehr fest. Bisher war es grundsätzlich zulässig, dem Mieter in einer Formularklausel im Mietvertrag anteilig Kosten für Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, wenn die Schönheitsreparaturen beim Auszug des Mieters nach dem vereinbarten (flexiblen) Fristenplan noch nicht fällig sind. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH aber nun entschieden, dass Quotenabgeltungsklauseln in formularmäßigen Wohnraummietverträgen grundsätzlich unwirksam sind.

Für die Vermietungspraxis ist es nun wichtig, zu wissen, dass vom Mieter keine Schönheitsreparaturen mehr beansprucht werden können, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

Auch bekommen Vermieter keinen finanziellen Ausgleich mehr durch eine Quotenabgeltungsklausel, wenn der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Fristen auszieht.
Daher sollten Vermieter ihre Vertragsmuster anpassen und ggf. finanzielle Rückstellungen treffen.


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85 Prozent von 160 Filialisten kommen aus dem Ausland

85 Prozent von 160 Filialisten kommen aus dem Ausland

85 Prozent unter 160 Filialisten in den 1a-Lagen von 25 deutschen Städten kommen aus dem Ausland. Zu diesem Ergebnis kommt der Report "Expansionsziel Deutschland" des Immobiliendienstleisters JLL. 40 Prozent der Filialisten sind der Kategorie "Konsum" zuzuordnen. Jeweils weitere 30 Prozent gehören den Kategorien "Luxus" und "Premium" an.

Von den untersuchten Handelsunternehmen sind neun in allen 25 Städten mit mindestens einer Filiale vertreten und erreichen damit eine hundertprozentige Marktabdeckung. Hierzu zählen Bijou Brigitte, C&A, Deichmann, Douglas, Esprit, H&M, Hunkemöller, New Yorker und The Body Shop. Die 25 stärksten Filialunternehmen erreichen durchgängig eine Marktabdeckung von über drei Vierteln.
Bei den Luxusanbietern ist München der attraktivste deutsche Standort. 36 der rund 40 untersuchten Luxuslabels sind in der Landeshauptstadt mit Boutiquen vertreten. Düsseldorf folgt mit 27 Anbietern vor Berlin, Frankfurt und Hamburg mit jeweils 26. Die sechs am häufigsten vertretenen Luxuslabels sind in dieser Reihenfolge Montblanc (11 Standorte), Louis Vuitton (8) und Max Mara (8) sowie Gucci (7), Hermès (7) und Longchamp (7).

Bei den Herkunftsländern der Handelskonzepte ist Italien mit 29 Marken führend. Die am häufigsten vertretenen italienischen Labels in Deutschland sind Benetton, Geox, Calzedonia, Kiko und Diesel. Rang zwei belegen die USA (26) mit den Top-Anbietern Starbucks, Foot Locker, Claire's, Fossil und Tommy Hilfiger. Die Top 3 komplettiert Großbritannien (17) mit den stärksten Marken The Body Shop, Lush, Superdry, Burberry und Habitat. Weitere starke Herkunftsländer sind in dieser Reihenfolge Frankreich, Spanien und die Schweiz.

Innerhalb der 25 untersuchten Städte liegt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Einwohner im Mittel bei 6.400 Euro. Sie schwankt dabei zwischen knapp 5.900 Euro in Dresden und 7.500 Euro in München. Gleichzeitig bewegen sich die Spitzenmieten der untersuchten Städte in einer Bandbreite zwischen 110 und 360 Euro pro Quadratmetern.

Während sich die Luxusanbieter auch mangels anderer geeigneter Adressen klar auf die Big 7-Metropolen konzentrieren, gibt es besonders für Marken aus dem Konsumbereich attraktive Alternativen in den Städten aus der zweiten Reihe. Gute Beispiele sind etwa Ulm, Leipzig, Aachen und Bremen, wo bis 2018 ein überproportionaler Anstieg der Einzelhandelsumsätze prognostiziert wird.

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Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister

Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister

Nach der Einführung des Bestellerprinzips im neuen Mietrecht bezahlt zukünftig derjenige die Maklerleistung, der sie bestellt. Kritiker bemängeln, dass die Arbeit des Immobilienmaklers dadurch rechtlich so kompliziert wird, dass sie kaum durchzuführen ist. Denn der Makler muss viele Vorgaben beachten, wenn er seine Provision erhalten will: Er braucht den schriftlichen Auftrag vom Mieter, der zunächst die Widerrufsbelehrung unterschreiben muss. Soll er vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, muss auch das schriftlich festgelegt werden. Hat der Makler die gewünschte Wohnung gefunden, braucht er einen schriftlichen Vertrag mit dem Eigentümer, in dem bestätigt wird, dass die Wohnung dem Makler erstmals zur Kenntnis gebracht wurde und er sie ausschließlich dem bestimmten Mieter anbieten darf. Mietet dieser Interessent die angebotene Wohnung aber gar nicht, darf der Makler diese Wohnung des Eigentümers künftig keinem anderen Interessenten anbieten. „Das ist betriebswirtschaftlicher Unsinn und kein nachhaltiges Geschäftsmodell“, erklärt Axel-H. Wittlinger, ­Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Stöben Wittlinger. „Es handelt sich also um ein unechtes Bestellerprinzip, das nur vorgibt, beide – Mieter und Vermieter – könnten Besteller sein. In der Praxis funktioniert das nicht“.


Wer vermietet also die Wohnungen, wenn der Makler damit kein Geld verdienen kann? Die Erfahrung lehrt, dass für die Vermietung viele Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. „Dazu gehören die Bewertung, Präsentation, Besichtigungen, Verhandlungen, der Abschluss des Mietvertrages und die Dokumentation. Viele Eigentümer haben dazu weder die Zeit noch die Kompetenz“, ergänzt Wittlinger.


Der Immobilienmakler wird sein Angebot also anpassen und zukünftig einseitig für den Vermieter arbeiten, der ihn entweder auf Stundenbasis oder auf Paketbasis für einzelne Arbeitsschritte honoriert. Ob damit aber die Position der Mieter gestärkt wird, was ja die politische Absicht war, scheint fraglich. Der Vermieter kann die Vermietungskosten jedenfalls steuerlich geltend machen und auf die Miete umlegen – womit letztlich wieder alles beim Alten wäre.

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Engel & Völkers hebt ab

Engel & Völkers hebt ab

Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.
Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.
Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.
Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro
Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.
Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.
Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.
Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.
Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.
Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro
Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.
Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.


Immobilien boomen, und Engel & Völkers hebt ab. Die Makler-Gruppe vermittelt künftig auch Geschäfts- und Privatflugzeuge sowie Charterflüge. Zielgruppe sind sehr, sehr gut betuchte Kunden, die auch mal einen Langstreckenjet für 15.000 Euro die Stunde mieten können.

Wer eine Luxusimmobilie hat, will irgendwann auch ein Boot. Hat er das, fehlt nur noch der eigene Flieger. Mein Haus, meine Yacht, meine Boeing. "Die Zielgruppe von Engel & Völkers ist sehr wohlhabend und stellt hohe Ansprüche", erklärt Firmengründer Christian Völkers. "Sie legt Wert auf Luxus und reist gern." Die Makler des Franchiseunternehmens beobachteten bei ihren Immobilien- und Yachtingkunden den zunehmenden Bedarf nach der Vermittlung von Fluggeräten.

Über die Internetseite von Engel & Völkers Aviation bietet die Gruppe nun weltweit Charterflüge an. Das Portfolio reicht vom kleinen Propellerflugzeug bis zum großen Superjet für Transatlantikflüge. Auf eine Flotte von 4.000 Flugzeugen kann das Unternehmen nach eigenen Angaben zugreifen. Neben Kauf und Verkauf sowie Flugzeugcharter für einzelne Reisen vermittelt Engel & Völkers aber auch Maschinen für die Langzeitmiete und als Teileigentum.

Langstrecken-Jet für schlappe 53,5 Mio. Euro

Die Tarife sind happig. Der Kaufpreis für ein kleines Turboprop-Flugzeug für Kurzstrecken liegt bei etwa 1,8 Mio. Euro, die pauschalen Charterkosten pro Stunde starten bei etwa 850 Euro. Ein neues mittelgroßes Flugzeug für bis zu zehn Flugpassagiere und für Strecken von bis zu 4.000 Kilometern kostet zwischen 10,3 Mio. bis 15,6 Mio. Euro und kann für eine Chartergebühr von bis zu 5.500 Euro pro Stunde gemietet werden.Wer es richtig krachen lassen will, mietet gleich einen großen Langstrecken-Jet; der Kaufpreis liegt bei 53,5 Mio. Euro, die Chartergebühren pro Stunde bei etwa 15.000 Euro.

Der Markt wächst. Nach Aussage des kanadischen Flugzeugherstellers Bombardier steigt die weltweite Zahl der Business- und Privatjets kontinuierlich. Bombardier geht davon aus, dass sich die Flotte von rund 15.200 Flugzeugen im Jahr 2013 bis zum Jahr 2033 auf rund 32.450 erhöhen dürfte. "Unser Einstieg in den Aviation-Markt kommt zum richtigen Zeitpunkt", meint Völkers. Mit dem weltweiten Netzwerk in 39 Ländern und dem hohen Professionalisierungsgrad werde sich die Gruppe schnell in diesem Markt etablieren. Rund 300 Mio. Euro hat Engel & Völkers im Jahr 2014 allein an Markencourtageumsatz eingenommen.



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