Wohnungsvermittlung: Makler werden Dienstleister
Nach der Einführung des Bestellerprinzips im neuen Mietrecht bezahlt zukünftig derjenige die Maklerleistung, der sie bestellt. Kritiker bemängeln, dass die Arbeit des Immobilienmaklers dadurch rechtlich so kompliziert wird, dass sie kaum durchzuführen ist.Wer vermietet also die Wohnungen, wenn der Makler damit kein Geld verdienen kann? Die Erfahrung lehrt, dass für die Vermietung viele Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen. „Dazu gehören die Bewertung, Präsentation, Besichtigungen, Verhandlungen, der Abschluss des Mietvertrages und die Dokumentation. Viele Eigentümer haben dazu weder die Zeit noch die Kompetenz“, ergänzt Wittlinger.
Der Immobilienmakler wird sein Angebot also anpassen und zukünftig einseitig für den Vermieter arbeiten, der ihn entweder auf Stundenbasis oder auf Paketbasis für einzelne Arbeitsschritte honoriert. Ob damit aber die Position der Mieter gestärkt wird, was ja die politische Absicht war, scheint fraglich. Der Vermieter kann die Vermietungskosten jedenfalls steuerlich geltend machen und auf die Miete umlegen – womit letztlich wieder alles beim Alten wäre.
Quelle
Hausverwaltung Gottschling, Essen
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