Montag, 8. Juni 2015

Was tut der Verwalter und wie viel sehen die Eigentümer davon?

Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Arbeiten Eigentümer und der Verwaltungsbeirat sehen - und welche nicht.

 

Das sieht der Eigentümer:

 

  • Wirtschaftsplan

  • Hausgeldabrechnung

  • Eigentümerversammlung

  • Rundschreiben

  • Aushänge

  • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage

  • Individuelle Leistungen wie Beratung/Information

  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen


 

Einen etwas tieferen Einblick erhalten Verwaltungsbeiräte:


 

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)

  • Belegprüfung

  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen

  • Ortstermine

  • Beiratsgespräche

  • Korrespondenz und Verträge

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld


 

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht!


 

Kaufmännische Leistungen:

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge

  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen

  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen

  • Überwachen von Zahlungseingängen

  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand

  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten

  • Rechnungskontrolle

  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen

  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung

  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksame Leistungen

  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft

  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen

  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen

  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch)

  • Kennen und Beachten von Lohn-, Einkommenssteuer-, Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.


 

Technische Leistungen:

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsführungen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)

  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister

  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)

  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung,
    Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)

  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung,
    Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)

  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen

  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung
    durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung

  • Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen

  • Beauftragen von Sachverständigen

  • Kennen und Beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung,
    Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen


 

Allgemeine Verwaltung:

  • Korrespondenz mit Eigentümern

  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten

  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung

  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft

  • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern

  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)

  • Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung

  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versenden an alle Eigentümer

  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen

  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung)

  • Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)

  • Kennen und Beachten von z.B. WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht