Fünf-Prozent-Klausel für Wohnfläche angekündigt
Eine Mietminderung ist bisher in der Regel erst erfolgreich einklagbar, wenn die Toleranzgrenze von zehn Prozent überschritten wird. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil von 2004 beschlossen. Mieter bezahlen bisher unter Umständen so für eine Wohnfläche, die faktisch gar nicht existiert. Der „Deutsche Mieterbund“ betonte gegenüber „Frontal 21“, bei jeder zweiten bis dritten Wohnung werde die Wohnfläche falsch angegeben.Laut Wiese soll diese Zehn-Prozent-Klausel bald ungültig werden. Darauf habe sich die Große Koalition grundsätzlich geeinigt. Möglich sei stattdessen beispielsweise eine Wohnflächenklausel von fünf Prozent, so der Politiker gegenüber „Frontal 21“. Letzte Details sollen noch besprochen werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es: „Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche, zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann.“

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Gesetz könnte bereits im Sommer 2016 vorliegen
Die Bundesregierung will die Zehn-Prozent-Klausel nun im Rahmen eines zweiten Mietrechtspaketes abändern, so „Frontal 21“. Anfang kommenden Jahres soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen. „Es wird Einsparungen geben für Mieterinnen und Mieter. Das ist Mieterschutz, den wir hier auf den Weg bringen, und das ist ein guter Ansatz“, erklärte Wiese gegenüber dem ZDF-Magazin. Er unterstrich: „Wenn alles gut läuft, könnte das Gesetz bis zur Sommerpause 2016 durch sein.“Quelle
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