Gehört eine Eigentumswohnung zu einem Nachlass, weil sie der
Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat,
sind die Hausgeldschulden, die während der Testamentsvollstreckung
fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.
Hintergrund
Eine WEG verlangt von einem Testamentsvollstrecker Hausgeldzahlungen.
Der Testamentsvollstrecker hatte für den als Erben eingesetzten Enkel
eines Verstorbenen eine Eigentumswohnung in der Anlage gekauft.
Hintergrund war, dass der Erblasser in seinem Testament angeordnet
hatte, der bis Ende 2022 eingesetzte Testamentsvollstrecker solle aus
Mitteln des Nachlasses für den Erben eine Eigentumswohnung erwerben. Im
Grundbuch wurden der Erbe als Wohnungseigentümer sowie ein
Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
In der Folgezeit liefen Hausgeldrückstände auf. Wegen dieser
Rückstände erwirkte die WEG gegen den Erben mehrere
Vollstreckungsbescheide über insgesamt 5.600 Euro. Ein Versuch, in die
Wohnung zu vollstrecken, verlief erfolglos. Die WEG verlangt nun vom
Testamentsvollstrecker, in Höhe von 5.600 Euro die Zwangsvollstreckung
in den Nachlass zu dulden sowie Zahlung weiterer zwischenzeitlich
aufgelaufener Hausgeldrückstände von 2.600 Euro.
Der BGH hatte zu entscheiden, ob neben dem Erben persönlich auch der
Nachlass für die Hausgelder haftet, sodass auch der
Testamentsvollstrecker in Anspruch genommen werden kann.
Entscheidung
Der BGH gibt der WEG Recht. Die Hausgeldforderungen sind
Nachlassschulden, die sowohl gegen den Erben als auch gegen den
Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden können.
Die Wohnung gehört zum Nachlass, denn sie wurde aus Mitteln des
Nachlasses erworben. Sie unterliegt auch der Verwaltung durch den
Testamentsvollstrecker. Deshalb sind die aus der Verwaltung entstehenden
Schulden keine reinen Eigenschulden des Erben, sondern sog.
Nachlasserbenschulden, für die sowohl der Erbe als auch der Nachlass
haftet.
(BGH, Urteil v. 4.11.2011, V ZR 82/11)
Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?Subarea=News&newsID=1324028963.5&chorid=01816042&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FImmobilienVerwaltung%2F357%2F01816042%2F2011-12-21%2FTop-News%3A%20BGH%3A%20Testamentsvollstrecker%20muss%20Hausgeld%20zahlen
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